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Partnerschaftsfonds der WGRK

Partnerschaftsfonds der WGRK

Der Partnerschaftsfonds der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen ist ein Solidaritätsfonds, ein konkretes Zeichen unserer Gemeinschaft in Christus. Durch dieses Instrument will die WGRK ihren Mitgliedskirchen helfen, Projekte im Bereich der Mission und der kirchlichen Dienste zu verwirklichen, worauf diese ohne jenen Fonds verzichten müssten.

Der Partnerschaftsfondsausschuss vergibt Zuschüsse an Mitgliedskirchen bzw. Regionale Gruppierungen derselben auf der Grundlage von Kriterien des Fonds.

Es besteht eine Liste von Vergabekriterien, die für alle Projekte gelten. Hinzu kommen spezifische Kriterien für Missionsprojekte und andere spezifische Kriterien für Projekte im Dienstbereich.

Die Antragstellung auf Bezuschussung kann jederzeit erfolgen.

Im Normalfall sind Projektzuschüsse auf CHF30,000 (USD33,000) begrenzt. In Ausnahmefällen kann der Ausschuss einen höheren Betrag bewilligen. Üblicherweise wird eine Finanzbeteiligung von mindestens 20 % der Gesamtkosten des Projekts als lokaler Beitrag erwartet.

Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit den Koordinatoren des Partnerschaftsfonds in Verbindung, den Herren Douwe Visser and Páraic Réamonn.

Wie stelle ich einen Projektantrag?

Laden Sie das Antragsformular herunter. Sie füllen es vollständig aus und senden es mitsamt folgenden Unterlagen an uns zurück:

  • Eine präzise Projektbeschreibung
  • Einen detaillierten Haushalt
  • Ein Begutachtungschreiben Ihrer Kirche und ggf
  • Ein Empfehlungsschreiben der staatlichen Behörde

Wie geht es weiter?

Nach Finanzierungsgenehmigung des Projekts durch den Partnerschaftsfondsausschuss wird der bewilligte Betrag auf das offizielle Bankkonto der Mitgliedskirche überwiesen.

Nach Erhalt und Verbuchung des Betrags auf das Konto der antragstellenden Kirche sendet diese eine Bestätigung über den Eingang der Summe an den Partnerschaftsfonds.

Und wenn das Projekt beendet ist?

Innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Projekts stellt der Projektträger dem Partnerschaftsfonds einen ausführlichen Bericht, mitsamt Bewertung des Projekts, sowie einen geprüften Rechnungsabschluss zu.